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Sakrament: (von lat. sacer »heilig«): magischer Ritus in einer Religionsgemeinschaft (im Ggs. zu individuellen Akten von Magie). Der Ausdruck ist ein exklusiv christlicher terminus technicus.
     Alle christlichen Konfessionen teilen die ~e der Taufe, welche die Mitgliedschaft begründet (und den metaphysischen Status ihres Objekts wundersam verbessern soll, merkwürdigerweise aber, ohne dieses im geringsten von der »Erbsünde« zu befreien) sowie des »Abendmahls«, welches bei richtigem oder wenigstens erfolgreichem Vollzug die jenseitige Strafbarkeit der seit dem letzten »Abendmahl« begangenen »Sünden« aufhebt (die Konfessionen differieren in den Einzelheiten; Transsubstantiation). Um die prestigeträchtige Siebenzahl zu erreichen, hat die katholische Kirche diesen Grundbestand im 13. Jhd. um fünf weitere ~e aufgestockt (Firmung, Priesterweihe, Eheschließung, Beichte, Letzte Ölung), welche auch weitere nützliche Funktionen für sie haben, aber rationalistischer Kritik viele Angriffsflächen bieten (welche in der Reformationszeit und einigen Jahrhunderten davor auch genutzt wurden). Sie hat ihre als ~e hervorgehobenen Riten dem Ritenarsenal der orthodoxen Kirche entnommen, von welcher sie sich im Laufe des Mittelalters abgespalten hat. Diese nennt ihre entsprechenden Rituale bis heute »Mysterien«, was nicht etwa »Geheimnisse«, sondern »Einweihungen« bedeutet. Aus diesem Grunde bezeichnet die katholische Kirche ihre sonstigen Rituale mit m.o.w. magischer Wirkung (ex opere operato), z.B. Kirchweihe oder Blasiussegen, nicht als ~e, sondern als »Sakramentalien«.
     Parallelen existieren vor allem im Buddhismus und allen Mysterienkulten, nicht jedoch im Judentum, Jainismus und Islam, im Hinduismus kaum und in archaïschen Religionen nur insoweit, als in ihnen enthaltene Initiationsriten als Vorläufer der ~e angesehen werden können.


 
 
 

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