Angriffskrieg: Krieg, d.h. systematische staatsgelenkte und gewaltförmige Territorialverletzung, gegen ein Land, welches organisierte Gewaltanwendung weder gegen den angreifenden Staat noch gegen dessen evtl. auf seinem Territorium befindliche Staatsbürger ausgeübt hat. 
     – Obwohl von der deutschen Verfassung verboten (GG Art. 26), wird der ~ seit der Regierung Schröder (SPD) als ein selbstverständliches Recht jeder deutschen Regierung betrachtet, und zwar mit der von deren Presse einhellig verbreiteten Begründung, er sei so schwer definierbar. Faktisch dürfte die Selbstbeilegung dieses Rechtes jedoch von der Billigung des jeweiligen ~es durch die amtierende US-Regierung abhängen und bei deren entsprechendem Wunsch nach besagtem ~ von der deutschen Regierung als deren Pflicht betrachtet werden. 

 

Literatur: Mandel: Pax Pentagon (schwerpunktmäßig zu den ~en unter den Oberbefehlen Hitlers und Bushs, besonders ihren überrechtlichen Seiten) .  


 
Ahrimans VolksEnzyklopädie
© By courtesy of Ahriman