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populistische Falle:

Möglichkeit eines der Regierung (oder einem arbeitsteilig die Staatsmacht monopolisierenden Parteienkartell) nicht genehmen Ergebnisses allgemeiner Wahlen oder Volksabstimmungen; daher Grund zur Unterlassung bzw. Unterdrückung von allgemeinen Wahlen oder ähnlichen Abstimmungen (Wortprägung des deutschen Außenministers J. Fischer vom 12.7.2004). Siehe auch beschränkter Untertanenverstand.


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